Key-Performance-Indicators in Rechtsabteilungen
Haben Sie schon Key-Performance-Indicators (KPIs) in Ihrem Legal Department eingeführt? In der heutigen Geschäftswelt, in der die Analytik eine wichtige…
Zahlreiche Rechtsabteilungen sehen sich mit dem Einwand konfrontiert, dass Rechtsausgaben auch mit bereits bestehenden Unternehmenssoftwarelösungen verwaltet werden können. Dazu müssten in der Regel die standardisierten Einkaufsprozesse des Unternehmens in der Rechtsabteilung implementiert werden. Diese sehen zum Beispiel eine Bestellnummer (PO-Number) vor. Gängige Buchhaltungsverfahren und -software berücksichtigen jedoch nicht die Besonderheiten der juristischen Auftragsvergabe sowie des Legal eBillings und sind daher kein adäquater Ersatz für eine spezielle Rechtsabteilungs-Software. Selbst generische Beschaffungssoftware kann die heutigen Anforderungen an ein verantwortungsvolles Legal Spend Management nicht erfüllen. In diesem Artikel gehen wir näher auf die Gründe dafür ein.
Accounts Payable (AP) oder Enterprise Resource Planning (ERP) -Systeme sammeln und verwalten Buchhaltungsdaten für alle Dienstleister des Unternehmens. Sie sind ein wesentlicher Bestandteil des Einkaufssystems, in welchem Bestellungen und Rechnungen nach Dienstleister verwaltet werden. Das System nimmt automatisch Buchungen als Reaktion auf betriebliche Transaktionen vor und speichert eine Buchungsnummer für jede Transaktion. Allgemeine Rechnungsinformationen wie Rechnungsaussteller und -empfänger, Rechnungsbetrag sowie Datum und Rechnungsnummer werden automatisch im System erfasst.
Klassische Beschaffungssysteme enthalten in der Regel Funktionen, die eine elektronische Dienstleisterauswahl, Bestellungen und Bestellverfolgung durch die Einkaufsabteilung sowie die Beschaffungslogistik ermöglichen. Die Einführung entsprechender Tools zielt darauf ab, den Aufwand und die Kosten pro Bestellung zu reduzieren, indem der Bestellprozess automatisiert wird und einheitliche Dienstleisterlisten mit vorab genehmigten Konditionen im System hinterlegt werden. Darüber hinaus ermöglichen die meisten Tools eine elektronische Rechnungsstellung seitens der Dienstleister.
Im Gegensatz zu den meisten anderen Dienstleistungen wird die Rechtsberatung in der Regel nicht von der Beschaffungsabteilung, sondern von der Rechtsabteilung oder direkt von einer Business Unit in Auftrag gegeben. Dies hat zur Folge, dass die üblichen Beschaffungsprozesse nicht angewandt werden können und regelmäßig Bestellungen getätigt werden, die nicht dem gängigen Unternehmensprozess entsprechen (beispielsweise eine Bestellung ohne PO Nr.). Dadurch gerät die Abteilung, die die externe Rechtsberatung beauftragt hat, schnell in den Verdacht „Maverick Buying“ zu betreiben und Leistungen außerhalb der vorgegebenen Beschaffungsrichtlinien einzukaufen. Insofern ist die Reaktion nachvollziehbar, Rechtsberatung genauso zu behandeln wie externe Dienstleister. Die Herausforderung dabei ist, dass Rechtsdienstleistungen oft ad hoc bestellt werden, da sich ihr Aufgabenfeld meist auf dringende Angelegenheiten bezieht. Darüber hinaus werden Kanzleien häufig auf informeller Basis, z.B. per Telefon, beauftragt.
Das klassische Bestellverfahren ist hierfür ungeeignet, da es zu zeitaufwendig ist und zudem die Angabe eines Auftragswertes erfordert. Solche Informationen sind zum Zeitpunkt der Beauftragung einer Kanzlei oft noch nicht bekannt, da Anwaltshonorare in der Regel auf Stundensatzbasis abgerechnet werden und der tatsächliche Umfang eines Projektes erst im Laufe der Mandatsarbeit ersichtlich wird. Viele Rechtsabteilungen versuchen, den Beschaffungsrichtlinien zu folgen, indem sie zu Beginn des Jahres eine PO-Nummer mit einem bestimmten Budget und der Definition „allgemeine Rechtsberatung“ aufgeben. Ein solcher Sammelbegriff hat genau den gegenteiligen Effekt zu dem, was durch ein erfolgreiches Legal Spend Management erreicht werden soll: Die Zuordnung der in Rechnung gestellten Kosten zu bestimmten Projekten und Aktivitäten. Was auf den ersten Blick wie eine verständliche und rationale Idee erscheinen mag, nämlich „Anwaltskanzleien auf Basis der üblichen Beschaffungsprozesse zu beauftragen“, erweist sich bei näherer Betrachtung als ineffektiv, da es die Transparenz und Plausibilität der Rechtskosten nicht erhöht – eher im Gegenteil.
Hinzu kommt, dass Rechnungen für Rechtsdienstleistungen in der Regel deutlich komplexer sind als Rechnungen anderer Dienstleister. Die zugehörigen Line Item-Beschreibungen füllen mitunter ganze Ordnerwände und ein Vergleich und eine Überprüfung der Rechnungsbeträge ist aufgrund der hohen Komplexität nur schwer möglich. Fortschrittliche Rechtsabteilungen verwenden daher Billing Guidelines und Engagement Letters, die klare Vorgaben für abrechenbare Tätigkeiten, Spesen und Timekeeper definieren. Die klassische Beschaffungssoftware unterstützt jedoch keine automatisierte Prüfung dieser rechtsspezifischen Billing Guidelines, sodass sie letztlich ins Leere laufen. Eine manuelle Prüfung durch Anwälte oder Legal Operations Manager der Rechtsabteilungen ist wirtschaftlich nicht sinnvoll. Diese sollten ihre Zeit mit hochwertiger juristischer Arbeit verbringen – nicht mit fehleranfälligen Verwaltungsaufgaben. Es spricht viel dafür, die Einhaltung von Billing Guidelines durch eine speziell dafür entwickelte Software zu automatisieren und gleichzeitig die Rechtsabteilung von administrativen Aufgaben zu entlasten.
Legal Spend Management Software bietet erhebliche Vorteile, die generische Systeme nicht bieten können. Sie sollte jedoch nicht als Alternativlösung zu AP- oder Beschaffungssystemen gesehen werden, sondern als Ergänzung. Moderne Legal Spend Management-Systeme sind so konzipiert, dass sie sich mit jeder Software mit offenen Schnittstellen integrieren lassen. Unsere Erfahrung zeigt, dass die besten Ergebnisse durch die Kombination dieser beiden Lösungen erzielt werden können. So kann die Rechtsabteilung ein effektives Legal Spend Management betreiben und die Finanzabteilung erhält die relevanten Informationen zeitnah in das AP-System. Ein Legal Spend Management-Tool wirkt also wie ein Trichter, der dem zentralen AP-System vorgelagert ist, sammelt wertvolle rechtsspezifische Informationen und wirkt sich damit positiv auf die Qualität wichtiger Informationen für Einkauf und Finanzen aus.
Aus dem englischen Original-Blog übersetzt.
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